Wohnungseigentumsanlagen
- Erfüllung aller Verwalteraufgaben nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und dem Verwaltervertrag
- Regelmäßige, mindestens jährliche Begehung der Wohnanlage im Wirtschaftsjahr
- Beratung der Wohnungseigentümer bei Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen
- Abnahme evtl. Instandsetzungsarbeiten
- Beauftragung von Handwerkern nach Absprache
- Juristische Beratung durch unsere Vertragsanwälte
- Veranlassung von Maßnahmen gegenüber säumigen Wohnungseigentümern