Wohnungseigentumsanlagen

  • Erfüllung aller Verwalteraufgaben nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und dem Verwaltervertrag
  • Regelmäßige, mindestens jährliche Begehung der Wohnanlage im Wirtschaftsjahr
  • Beratung der Wohnungseigentümer bei Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen
  • Abnahme evtl. Instandsetzungsarbeiten
  • Beauftragung von Handwerkern nach Absprache
  • Juristische Beratung durch unsere Vertragsanwälte
  • Veranlassung von Maßnahmen gegenüber säumigen Wohnungseigentümern